Psychische Belastungsfaktoren

Seit 2013 sind Unternehmen und Arbeit gebende Organisation aller Größenordnungen gem. § 5 ArbSchG gesetzlich verpflichtet, psychische Gefährdungsfaktoren zu ermitteln und Maßnahmen dagegen einzuleiten. Im Fokus stehen psychische Belastungen aus Arbeitsorganisation, Arbeitsinhalt, Arbeitszeit und Qualifikation der Beschäftigten. Wohlgemerkt, es handelt sich nicht um eine von vielen DIN ISO-Normen, sondern um ein Gesetz, dem sich selbst Kleinunternehmen nicht entziehen können. Schon bald werden insbesondere Berufsgenossenschaften und Krankenkassen, die Gewerbeaufsicht und Gewerkschaften auf die Erfüllung dieser
Gesetzespflicht bestehen.

Warten Sie nicht ab, bis der Druck von außen kommt. Ergreifen Sie selbst die Initiative und zeigen Ihren Mitarbeiter, daß Sie Themen wie Stress, Mobbing und Burn-Out ernst nehmen und arbeitsplatzbezogen auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter achten. Das sollte auch in Ihrem Eigeninteresse liegen, denn jeder seelisch bedingte Krankheitstag kostet das Unternehmen 400 Euro, so der statistische Befund des wissenschaftlichen Forschungsinstituts der AOKn. Während die normale Arbeitsunfähigkeit im statistischen Schnitt 17,3 Tage dauert, sind es bei psychologisch bedingten laut Weltgesundheitsorganisation sogar 30,4 Tage.

Mit dem Nachweis, daß Sie aktiv am psychologischen Wohlbefinden Ihrer Belegschaft arbeiten, profilieren Sie sich in Ihrem Umfeld und am Arbeitsmarkt als modern geführtes und gesundheitsaktives Unternehmen. Mit dem Zertifikat ‚Stresskontrollierendes Unternehmen‘ weisen Sie Ihre Überprüfung werbewirksam nach.